1. Titelblatt: Rechnungskürzel: c2str782 Archivsignatur: StAB B X 115 Amt: Strassenrechnung ?(dd.mm.yyyy)? Anfang Rechnungsperiode: (frei) 01.01.1782 Ende Rechnungsperiode: (frei) 01.01.1783 Rechnungs-Nummer: {Kein Deckblatt, unklare Rechnungsperiode, die Seiten enthalten rechts oben immer die Jahreszahl 1782} 2. Summarum Einnahmen An Kronen 19361.15.00 3. Summarum Ausgaben An Kronen 19362.24.01 4. Passationsvermerk (Volltext aufnehmen) Mittwochs den 21. May 1783 ward vor mnhgh. t. und w. sekelmeister und venneren, in beyseyn mehguhh. der zoll-directoren, gegenwärtige in dero namen durch herren zoll cammer secretarium {sic!} Lombach verfertigte 13te rechnung, über die neüe erbauung und reparation der haubtstrassen im land, und desthalb empfangene hoch oberkeitliche gelter, abgehört, und under dem gewohnten vorbehalt der mißrechnung, so viel an ihnen, pahsiert und gutgeheißen, durch welche dann, nachdeme bevorderst k. 2,10 die f. 4 in 2te § irrig angesetzt, da sie bereits durch die pahsation ferndriger rechnung vergüttet worden, und 5 bz. so f. 17 § ult. zu viel. zum einnemmen, hingegen 1 kr. die f. 19 art. 2 zu wenig angesetzt, smt kr. 120 mit denen dem herren rechnungsgeber gewohnter maßen gratificiert worden, zum ausgeben geleget, folgends eines dem anderen endtgegengehalten und abgerechnet worden, mnghh. ihme, namens erhandlet mit begriff ferndriger restanz, schuldig verblieben An Kronen 119.19.01 Es ist aber diese rechnung, zu hoher und endtlicher pahsation von mrgh. und obern räth und burger gewiesen worden Actum ut supra {darunter die Passation der Oberen Räte und Burger, zur Unterschrift anbefohlen} 5. Vorjahres-Restanz (aus Vorjahres-Passation): Datum der Passation und VJ-Restanz Donstags den 23ten May 1782 ward {...} Er mit begriff seiner ferndrigen restanz mmgh. außher schuldig verblieben, für die ins künfftige rechnung getragen werden soll An Kronen 1082.10.02 Es ist aber diesere rechnung zu hoher und endlicher pahsation vor mngh. und ober rath und burger gewißen worden. Actum ut supra {Darunter} Obstehende mrh. dem zoll direction rechnung ist von mngh. oberen räht und burgeren abgehört und erdauert, als eine getreüe verhandlung angesehen und unter gewohntem vorbehalt der mißrechnung pahsiert, und zu unterschreiben anbefohlen worden. Actum coram 200 d. 28. Juny 1782 J.R. Muttach Staatsschreiber StAB, B X 115 STRASSENRECHNUNG c2str782.DOC Jahrrechnung 01.01.1782/01.01.1782 Seite 1