0 TEXTMARKE nicht löschen, Kontr. mark. und SHIFT F9 {Die Rechnung enthält kein Deckblatt, ich transkribiere deshalb den Einband.} Herren Emanuel Fried. Wytenbach des gewesenen w. weinschenken rechnungen No. 1 auf Ostern 1778 No. 2 auf Ostern 1779 No. 3 auf Ostern 1780 No. 4 auf Ostern 1781 No. 5 auf Ostern 1782 No. 6 auf Ostern 1783 No. 7 abrechnung auf Ostern 1784 {Der Wein ist nur in Saum und Mass angegeben, ich rechne die Saum in Fass hoch. Stellenweise sind die Fass angegegen, die Saum jedoch nicht konsequent umgerechnet. (Umrechnung in Fass 1:6:100)} 1 Einnemmen an Wein [Faß, Saum, Maß] Einnemmen an altem wein Laut meiner abgelegten rechnung no. 4 bin ich mngndhhrn. heraus schuldig verblieben An Wein 937.00.00 ____________________________ Summa An Wein 937.00.00 2 Einnemmen an Wein [Faß, Saum, Maß] Einnemmen an neüwem wein von ao. 1781 Für megh. sind in allem angelangt 275 faß, samt einem resten bey 185 mas, item 1 faß von 408 ms, zum zufüllen der stadt pensionen, welche erstern in die hiernach beschriebenen lägerfaß einkellert worden, nach abzug 16 saum 62 mas die zum zufüllen verbraucht worden, ist effective vorhanden was folget: {Es folgt eine Aufstellung nach Kellern und den darin lagernden Fässern, ich nehme nur das Total auf.} Magasin-Keller 800,55 (Sm, Ms) Unterwaag-Keller 109,68 (Sm, Ms) Obere St. Johanser Keller 88,94 (Sm, Ms) Untere St. Johanser Keller 163,13 (Sm, Ms) An Wein 193.04.30 ____________________________ Summa An Wein 193.04.30 3 Einnemmen an Wein [Faß, Saum, Maß] Einnemmen an neüem wein Bey verzeichnung ihr gnd. weins zu Murten sind zu entrichtung der oberkeitlichen ordinari pensionen für hiesige stadt und das land verzedlet und allherogeführt worden, in toto 64 und 3 extra ordinari faß An Wein 48.04.74 ____________________________ Summa An Wein 48.04.74 4 Einnemmen an Pfenningen [Lb., S., d.] Für bestreitungen der wein-fuhren December 1781; Den 24ten haben von dem wohlgebohrenen mmhgh. welsch sekelmeister von Dießbach baar empfangen Kr. 350 An Pfg 1166.13.04 ____________________________ Summa An Pfg 1166.13.04 5 Einnemmen an Pfenningen [Lb., S., d.] Bey ankunft des oberkeithlichen weins, habe zu möglichsten hemmung des übertriebenen trinkens aus den faßen, einichen fuhrleüten p. ms. 3 bz. und in allem innbehalten 18 mas à 3 bz.; 2 Kr. 4 bz. An Pfg 7.04.00 ____________________________ Summa An Pfg 7.04.00 6 Einnemmen an Pfenningen [Lb., S., d.] Verkauffter wein Von denen jahrgängen 1778, 79 und 1780 habe verkauft 34 saum 50 mas à 3 xr, kr. 103,12,02 An Pfg 345.00.00 ____________________________ Summa An Pfg 345.00.00 7 Summarum Summa summarum samtlichen einnemmens An Wein 1179.03.04 An Pfg 1518.17.04 8 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Ordinari pensionen MeGHH Seckelmeister von Diesbach An Wein 6.02.13 {Ordinari pensionen} MeGHH. W. Seckelschreiber Fischer An Wein 4.02.10 {Ordinari pensionen} MeGHH. Ober Commissariso Steiger An Wein 3.03.25 {Ordinari pensionen} MeGHH. Substituierten Welchsekelschreiber Sinner An Wein 0.04.33 {Ordinari pensionen} MeLobl. Unter Commissario Manuel An Wein 0.04.50 {Ordinari pensionen} dem Welschen Küffer Stämpfli An Wein 0.04.47 {Ordinari pensionen} dem Welchsekelsmeister Weibel Hebler An Wein 0.04.27 {Ordinari pensionen} Dem Welschsekelmeister Läuffer Walther An Wein 0.04.58 {Ordinari pensionen} Dem Welschsekelmeister überreüter Bandeli An Wein 0.04.45 {Ordinari pensionen} Herren Werkmeister An Wein 0.04.55 {Ordinari pensionen} Herren Doctor Herzog An Wein 0.04.48 {Ordinari pensionen} Herren Doctor Roßelet An Wein 0.04.52 {Ordinari pensionen} Herren Doctor Langhans An Wein 0.04.41 {Ordinari pensionen} Herren Decan Wyttenbach An Wein 1.02.42 {Ordinari pensionen} MeHochlobl. Professor Stecker An Wein 1.02.44 {Ordinari pensionen} MeHochlobl. Professor Walthardts sel. Erben An Wein 0.04.38 {Ordinari pensionen} MeHochlobl. {verschiedene Pfarrer} An Wein 8.05.50 {Ordinari pensionen} Melobl. Tscharner Pfrofessor Juris An Wein 0.04.48 {Ordinari pensionen} Herren Bibliothecario Jth An Wein 0.04.39 {Ordinari pensionen} Herren Schulrathschreiber Wyß An Wein 0.04.49 NB. diese Pensionen sind allesamt in neüem Wein ausgerichtet worden. Summa ____________________________ Summa An Wein 36.02.14 9 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Ordinaria auf das land ao. 1781 MeGHH Landvogt von Wardt von Signauw: 4,20 An Wein 0.04.20 MeGHH Landvogt Daxelhofer zu Brandis: 12,70 An Wein 2.00.70 MeGHH Landvogt Lentulus zu Köniz: 8,46 An Wein 1.02.46 MeGHH Castlan Brunner zu Wimmis: 13,50 An Wein 2.01.50 MeGHH Castlan Wurtemberger zu Frutigen: 4,66 An Wein 0.04.66 MeGHH Schultheiß Sinner zu Unterseen: 4,26 An Wein 0.04.26 Herren Außer Krankenhaus verwalter Wyß: 9,00 An Wein 1.03.00 Herren Chirurgo Schneider daselbsten: 4,52 An Wein 0.04.52 Summa An Wein 10.01.30 {etwas versetzt nach Links (vermutlich nicht verbucht)} MeGHH. Landvogt Thormann zu Laupen Wein 899,00 (Sm, Ms.) MeGHH. Schultheiß Ettinger zu Büren Wein 900,00 (Sm, Ms.) MeGHH Landvogt von Muralt zu Gottstatt Wein 441,00 (Sm, Ms.) Summa Wein 3139,00 (Sm, Ms.) Dieses faß kammen nicht auf Bern sondern werden denen hh. amtleüten zu Murten geliefert, h. schaffners zu Allenlüften aber wird ihme dorten abgeladen {Total der Fässer: 7} 10 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria - Wegen der installationen von Lausanne Laut verordnung mrhg. der räthen vom 11. January 1781 ist an neüem wein zu Murten beziehent worden {Bezüge des Ratsherren Augspurger, Welsch Seckelschreiber Fischer und Unter Commihsario Manuel. Ich nehme nur das Total auf.} An Wein 2.01.30 ____________________________ Summa An Wein 2.01.30 11 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Ordinaria Zum Gebrauch des heiligen abendmahl für alle 4 heiligen zeiten ausgerichtet: In das Grosse Münster mit begriff des Hohen Donstags per 60 mas An Wein 0.05.40 {Für das Abendmahl} In die Nydek kirch jedes mahl 50 mas An Wein 0.04.00 In den oberen und unteren spithal jedes mahl 150 mas An Wein 2.00.00 In das außere Kronenhaus An Wein 0.00.40 Mnhgh. der deütschen appellations kammer ihr geordnetes auf Ostern 1781 An Wein 0.01.00 Mnhh. des außeren statt Grichts ihr geordnetes auf Ostern und Michaeli An Wein 0.01.00 Mnhh. des stadtwaisengrichts ihr geordnetes auf Ostern und Michali An Wein 0.00.50 Mnhgh. des obern chorgrichts für ihre mahlzeiten im Mayen und Herbst An Wein 0.00.72 Denen herren vierern der untern gemeind ihr gewohntes An Wein 0.00.50 Denen herren vierern der oberen gmeind ihr gewohntes An Wein 0.00.50 Den herren flizbogenschützen das gewohnte p. ao. 1781 An Wein 0.01.00 Denen herren schüzen auf der großen Schüzenmatt ihr geordnetes auf Laetare An Wein 0.01.00 ____________________________ Summa An Wein 4.04.02 12 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Ordinaria Denen herren schützen der reiß mousquette, ihr geordnetes für ihre mahlzeit im Herbst An Wein 0.00.50 Den herren cantoren für den Ostermontag und die solemnitaet An Wein 0.00.80 Bey herren großweibels rechnung den weiblen ihren geordneten wein, jedem 2½ mas An Wein 0.00.25 Den weiblen, läüffernen und reüteren insgesamt den gewohnten Iselen, Albok und Klopfstein wein An Wein 0.00.94 Den vier venner weiblen jedem auf Ostern 6 mas An Wein 0.00.24 Denen beyden sigristen in der großen kirchen ihr gewohntes auf die heiligen zeiten Ostern und Verena tag 8 mas, und dem sigrist auf der Nydek für alle vier heiligen zeiten samt dem hohen Donstag 9 mas An Wein 0.00.17 Den posunisten auf der Nydek für alle 4 heiligen zeiten An Wein 0.00.16 Einem jeden der vier karlismannen ist monatlich 1 mas geordnet An Wein 0.00.48 ____________________________ Summa An Wein 0.03.54 13 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Ordinaria Dem weltschen küffer gebührt järlich wegen faßung des weins zum heil. abendmahl 9 mas und wegen zufüllung des oberkeitlichen weins im Frühling und Herbst 16 mas An Wein 0.00.25 Denen vier lehrgotten jeder fronfästlich 1 saum thut für alle vier jährlich An Wein 2.04.00 Einem hh. decanen allhier gebührt jährlich 1 faß alter wein,thut pro ao. 1781 An Wein 0.04.00 Dem herren oberforster Gaudard laut mr gh. befehl vom 6ten July 1775 gebührt fronfästlich 75 mas bringt jährlich An Wein 0.03.00 ____________________________ Summa An Wein 3.05.25 14 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria Mn gnd. hrn. den kriegs-räthen {Liste mit 16 Namen, alle erhalten 4 Saum, nehme nur das Summa auf.} An Wein 10.04.00 ____________________________ Summa An Wein 10.04.00 15 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mn. gnd. hrn. und oberen räht und burger Nihil An Wein 0.00.00 ____________________________ Summa An Wein 0.00.00 16 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria - verordnungen von mn. gnd. hrn. den rähten No. 1; Laut befelch vom 9 Jan. 1781 dem h. unter bibliothecarius Haag, aus waltenden günstigen considerationen, und wegen viel jähriger bedienung, jedennoch ohne consequenz für das zukünftige An Wein 0.01.00 {Ratsverordnungen} No. 2; Denen vier herren commihsion schreiberen, wegen mengen der geschäften, welche eine zeit daher ihnen aufgefallen, wegen ihnen beygelegten wohlverdienten lob, und anderen considerationen, laut befelch vom 1. Marty 1781 jedem vier saum An Wein 2.04.00 {Ratsverordnungen} No. 3; Dem herren haubtmann Müller als fleischschäzer, und dem herren Forer fleisch tag commihsions secret. denen viele bemühungen zugefallen, die sie mit vielem fleiß verrichtet, jedennoch ohne einiche consequenz für das künftige, laut befelch vom 1. May 1781 jedem 4 saum An Wein 1.02.00 {Ratsverordnungen} No. 4; Mmhh. rahtschreiber Kirchberger, wegen seiner stelle abgegangenen conferenz secretariat in Murten lauth hohen befelchs vom 26. Juny 1781 An Wein 0.04.00 {Ratsverordnungen} Nr. 5; Denen herren commihsion schreiberen Knecht und Rod, wegen vielfaltigen bemühungen, welche ihme in besorgung der rahts exspectanten functionen aufgefallen, und auf das ihnen daher beygelegte testimonium laut befelch vom 5. December 1781 jedem 4 saüm An Wein 1.02.00 ____________________________ Summa An Wein 6.01.00 17 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mnh ghrn. den kriegsrähten No. 6; Dem herren landmajor Fischer von Hunziken laut befelch vom 25. Jan. 1781 ein faß, welches denen alten herren landmajoren laut decret mrgh. und oberen räth und burger bey etablierung der neüen herren landmajoren ware vorbehalten worden An Wein 0.04.00 {Verordnung von Kriegsräten} No. 7; Dem herren Abraham Gruber zeüghaus volontaire wegen seinem fleiß und fort dauerndem eifer, und zu bezeügung mrhgh. vermügens laut befelch vom 8. Merz 1781 An Wein 0.04.00 {Verordnung von Kriegsräten} No. 8; Laut befelchen vom 7., 9., 11., und 12. May 1781 wurde mmhh. proviant herren Herbort für die verschiedenen truppen die wegen denen Freyburgischen unruhen in die statt gekommen, in allem in folg underschriebenen zedels vom 25ten Juny 1781 geliefert An Wein 0.05.99 {Verordnung von Kriegsräten} No. 9; Laut befelch vom 4. Juny 1781 denen zum auszug des außer stands freycorps herkommenden 400 freywilligen die vorgeschriebene benöthigte quantitet weins, auf anmelden und gebende quittanzen verabfolgen zu laßen dahero den 5. Juny laut zedel von mmhgh. zeügherr Hakbrett für die commandirte cannoniers mannschaft entrichtet An Wein 0.01.50 {Verordnung von Kriegsräten} Und für die mannschaft so ab dem land gekommen laut unterschriebenem zedel vom 10. Juny 1781 An Wein 1.01.51 {Verordnung von Kriegsräten} No. 10; Mmhh. haubtmann Abraham Tscharner von Trachselwald der während der abwesenheit mshh. stadt major Ryhinners im Freyburger zug und seiner darauf erfolgten unpäßlichkeit fonctionirt, und deßthalb viele beschäftigungen, wegen den hier gelegenen hausleüten compagnien den durchmarsch der Solothurnischen und Lucernischen völkeren, und sonsten gehalt, laut befelch vom 10. Jenner 1782 An Wein 0.04.00 ____________________________ Summa An Wein 4.03.00 18 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mnhgh. deütsch sekelmeister und venneren No. 11; Laut zedel vom 1. February 1781 haben mnhgh. aus anlaß der heüt abgelegten ersten bergwerks rechnung den herren secretarium Wagner für seine seit mehr als zweyen jahren vielfaltigen bemühungen, so wohl inführung daheriger weitlaüfigen correspondenzen, zu einem zeichen dero zufriedenheit, mit einem faß mit wein gratificiert An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 12; Mmhh. saltz director Steiger von Roche laut befelch vom 7ten Marty 1781 für seine person allein, und ohne consequenz für seine hh. nachfahrer An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 13; Aus anlaß der anheüte abgelegten rechnung des großen allmosen directory laut befelch vom 8. Marty 1781 mmhh. stukhaubtmann Ith, als dißmahligem sekelmeister gedachter direction An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 14; Nach dem befelch vom 21. Marty 1781 wurden die herren herr zeügwart Eschinger, und herr zeügbuchhalter Herbort, aus anlaß der anheüte abgelegten 115 zeüghaus rechnung zu einem zeichen mrhgh. besonderen zufriedenheit über derselben stets bezeigenden und unermüdeten fleiß und eifer, jeder mit 4 saüm gratificiert An Wein 1.02.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 15; Laut zedel vom 21. Marty 1781 haben mnhgh. bey der heütigen tags abgelegten deütschen zoll rechnung, den herren zollschreiber Lombach für ein verfertigtes sehr mühesames zugleich aber für mr gh. höchst erfreüliches tableaux über die ertragenheit der d. zollen in letstenren 24 jahren, wordurch nicht nur der starken anwachs derselben sondern auch die vermehrung der arbeit und pflichten des h. oberzollverwalters sichtbar bewiesen wird, zu bezeigung dero besonderen zufriedenheit gratificiert mit An Wein 0.04.00 ____________________________ Summa An Wein 4.00.00 19 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mn. hg. hrn. deütsch seckelmeister und venneren No. 16; Laut befelch vom 22. Marty 1781 mnhh. artillerie haubtmann Ith, wegen den vielfaltigen bemühungen, so ihme in ansehen des etablierten oberkeitlichen Turbenmooses zu Buchsen während letst verstrichenem jahr aufgefallen pro gratificatione An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 17; Laut einem anderen zedel von gleichem dato {22. Marty 1781} mmhgh. bauherr Stürler bey heütiger ablaag seiner rechnung über die oberländischen holz entreprise pro gratificatione An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 18; Aus anlaß der heütigen tags abgelegten abzug rechnung haben mnhgh. laut zedels vom 26. Marty 1781 mmhh. zollherr Stedtler als rechnungsgeber, und mnhh. gleitsherr Müller jeden mit 4 saüm gratificiert An Wein 1.02.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} Und den herren kaufhaus secr. Benoit, wegen seinem immer erzeigten fleiß, und erhaltenen vielen lob, mit An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 19; Mmhh. deütsch sekelschreiberey buchhalter Jenner, wegen unermüdet erzeigeten fleiß bey examination der amts rechnungen und wegen seinem geringen gehalt laut zedel vom 5. April 1781 An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 20; Aus anlaß des nach empfangenem auftrag mrhgh. der burgerkammer unter der direction mrhh. haubtmann Lombach neü verfertiget und von mnhgh. deütsch sekelmeister und venneren approbierten hintersäß rodells, haben hochgedacht mnhgh. laut zedels vom 3. May 1781 ermelten hh. haubtmann Lombach gratificiert mit An Wein 0.01.00 ____________________________ Summa An Wein 3.05.00 20 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mnhghrn. deütsch sekelmeister und venneren No. 21; Mmhh. sekelschreiber von Graffenried wegen geschehener ablaag der deütschen stands rechnung, auf das ihm beygelegte lob, in bezeigung vielen eifer und fleißes zu mr. gh. interehse und wegen denen, in vergangenem jahr vielfaltig geleisteten diensten, laut zedel vom 14. May 1781 An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 22; Laut zedel vom 16 May 1781 aus anlaß der heütigen tags abgelegten bau rechnungen, so wohl mmhh. alt landvogt Fischer von Erlach, als mmhh. oberstlieutenant Mory wegen ihnen aufgefallenen vielfaltigen bemühungen, in bausachen, jedem 1 faß An Wein 1.02.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 23; Herren zollcammer secretario Lombach, wegen abgelegter rechnung über die straßen im stadt bezirk, und ihm von seiten mrhgh. der deütschen und welschen zoll kammer beygelegtem guten lob, laut zedels vom 16. May 1781 An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 24; Aus anlaß der an heüte abgelegten zweyen ohmgelts rechnungen des außeren und inneren bezirks auf dem land haben mnhgh. laut zedels vom 16. May 1781 beyden herren ohmgelteren hh. Ryhiner und hh. Willading, jedem eine gratification verordnet von 4 saum An Wein 1.02.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 25; Infolge zedels vom 26. Juny 1781 hat es mnhgh. beliebet, den herren cahsierer Engel, aus anlaß der seit etwelchen jahren daher besorgten nahmhaften geld anwendungen und ihme dißorts aufgefallenen weitlaüffigen correspondenzen zu bedenken, mit An Wein 0.04.00 ____________________________ Summa An Wein 4.04.00 21 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mnhghrn. deütsch sekelmeister und venneren No. 26; Auf das, aus anlaß der an heüte abgelegten waysenhaus rechnung von mnhh. den waisenhaus directoren, dem h. waisenhaus secretario Bucher beygelegte vortreffliche lob und in betrachtung der unverdroßenen mühe mit werlcher derselben die angehaüften geschäfte dieses disastery biß anhin gefergget, haben mnhgh. laut zedels vom 20. Aug. 1781 zu bedenken geruhet mit An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 27; Mnhghh. haben laut einem anderen zedel von gleichem dato {20. Aug. 1781} mnhh. böspfenninger May, aus anlaß seiner heütigen tags abgelegten 6ten böspfenning rechnung und in betrachtung derselben seine stellen, während dieser zeit versehen, mit einem faß wein zu bedenken geruht An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 28; Mmhh. kilchmeyer Rodt wegen seiner abgelegten 6ten rechnung laut zedels vom 22. Aug. 1781 pro valete An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Deutsch Seckelmeister und Venner} No. 29; Dem herren decan Lienhard zu Hutwyl, haben mrhgh. auf die recommandation des herren amtmanns zu Trachselwald und andern günstigen gründen, laut zedel vom 4. Sept. 1781 eine gratification zugesprochen von An Wein 0.02.00 ____________________________ Summa An Wein 2.02.00 22 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – verordnungen von mnhghrn. welsch sekelmeister und venneren No. 30; Auf das von mmhgh. sekelmeister großgünstig abgestattete zeügniß der fleißigen abwart dero zweyen stands bedienten, ist von seiten mrhgh. der hohen venner cammer unterm 16. Marty 1781 der weibel Hebler, mit 4 saum der läüffer Waltzer aber, mit 1 saum gratificiert worden An Wein 0.05.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 31; Den rechnungsgeber {W. Weinschenk} haben mrhgh. laut zedel vom 30ten Marty 1781 in betrachtung der ihme mit verkauf der 1000 saümen oberkeitlichen weins bey der pinten aufgefallenen vielfaltigen extra emühungen, bedacht mit An Wein 0.04.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 32; Laut einem anderen zedel von obigem dato, in erwegung daß mstr. Stämpfli dem welscherren küfer mit verkauf des oberkeithlichen weins bey der pinten, vielfaltige extra bemühungen aufgefallen An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 33; Laut zedel vom 11. May 1781 dem herren commihsaraits volontaire Zehender zu einem zeichen mrhgh. besonderen zufriedenheit und vergnügens wegen seinem fleiß und eifer in besorgung der hohen cammer, und bedienung der schreibstuben des oberen comihsariats An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 34; Mnhh. den bau comittirten als mmhh. landtvogt Fischer von Erlach, und mmhh. oberst May in erwegung der vielfaltigen bemühungen, so ihnen mit besichtigung der oberkeitlichen gebaüden und erdaurung dißorts eingebender devisen auffallen laut zedel vom 11. May 1781 jedem 4 saum An Wein 1.02.00 ____________________________ Summa An Wein 3.03.00 23 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mnhghrn. welsch sekelmeister und venneren No. 35; Auf das günstige zeügniß so mnhgh. sekelmeister seinen beyden stands bedienten dem weibel mster. Hebler und laüffer meister Waltzer, in betreff ihres fleißes und ihrer verrichtungen ertheilt hat, wie auch in betrachtung ihrer vielfaltigen bemühungen und geringen gehalts, haben mnhgh. jedem von ihnen laut zedel vom 11. May 1781 einen saum zi einer erquikung, dennoch aber ohne die geringsten consequenz für das künftige, midtiglichst zugesprochen An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 36; Laut einem anderen zedel von obigem dato {11. May 1781} dem über reüter Hebler so ohn deßen den herren welsch sekelschreiber auf die weinzeichnung begleitet hat, in folg der hohen verordnung vom 11. May 1770 An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 37; Dem mstr. Waltzer welsch sekelmeister Laüffer haben mnhgh. wegen seiner estropierten hand und damit er sich etwann einer baadenfahrt bedienen könne, laut zedels vom 22. Juny 1781 zu bedenken geruhet, mit An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Welsch Seckelmeister und Venner} No. 38; Zufolg zedels vom 4. 8ber 1781 haben mnhgh. dem h. statthalter Sihsaula von Murten, so in diesem jahr verschieden oberkeitliche bemühungen gehabt, aus dahero gewalteten günstigen betrachtungen ein faß wein geordnet An Wein 0.04.00 ____________________________ Summa An Wein 1.04.00 24 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria – Verordnungen von mnhih. hrn. den geheimden räthen No. 39; Da mnhh. alt landvogt Jenner von Schwartzenburg, während der zeit da er aus befehl aus anlaß der freyburgischen unruhen sich zu Schwarzenburg aufgehalten, in dortiger landschreiberey das quartier und traktamment genommen, so haben mnhgh. den herren landschreiber Wytenbach laut zedel vom 7. May 1781 zu einer daherigen recompenz zu bedenken geruhet, mit An Wein 0.01.00 {Verordnungen der Geheimräte} No. 40; Laut zedel vom 22ten 8ber 1781 mmhh. alt landvogt Jenner von Schwartzenburg An Wein 0.02.00 {Verordnungen der Geheimräte} No. 41; Mmhh. alt landvogt Schmaltz von Lenzburg, wegen einer auf befehl mrgh. gethanen reise in das Oberland, laut zedel vom 31. October 1781 An Wein 0.04.00 ____________________________ Summa An Wein 1.01.00 25 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria No. 42; Infolg befelchs vom 2. Mertz 1781 von ihro gnaden herren ambtsschultheiß Sinner, denen 6 der canzley abwartenden laüfferen, jedem 6 maas An Wein 0.00.36 No. 43; Lauth hochdeßelben befehl vom 9. Aprilis 1781 an ihr gnd. canzley An Wein 0.01.00 No. 44; Aus hochdeßelben ferneren befehl vom 13. Aprill 1781 denen posunist und zinkenisten für die Oster Montags Faestivitaet An Wein 0.00.50 No. 45; Aus befelch mshgh. zeügherr Hakbretts vom 4. May 1781 für die in ihr gnd. zeüghaus beorderte herren officiers An Wein 0.00.15 No. 46; Aus gleichem befehl vom 5. May 1781, denen samtlichen h. officiers der artillerie und denen so zu dem zeüghaus gehören, und allda beschäftiget sind An Wein 0.00.15 No. 47; Laut 3tem befehl vom 7. May 1781 denen herren artillerie officiers auch jenigen, so in dem zeüghaus gebraucht werden An Wein 0.00.10 No. 48; Laut 4ten befehl vom 12. May 1781 denen canoniers Karrer und Spedter, so diesen abend von Neüenegg kommen An Wein 0.00.25 No. 49; Auf befehl ihro gnd. herren ambtschultheiß von Erlach vom 21. May 1781 denen 6 der canzley abwartenden laüfferen An Wein 0.00.36 No. 50; Aus befehl mshgh. zeügherr Hakbrett vom 24. May 1781 denen canoniers und grenadiers so heüt von Fryburg kommen An Wein 0.00.40 No. 51; Dem schönschreiber Bürki wegen schreibung der welschen standts rechnung laut zedels von mmhgh. welsch sekelmeister von Diesbach vom 15. Juny 1781 An Wein 0.00.25 Den 25ten Juny 1781 denen hgh. ehrengesandten nach Frauenfeld und Baaden An Wein 0.01.04 No. 52; Nach dem erhaltenen befehl mshgh. venners von Mülinen als stadthalter am hochansehenlichen schultheißen amt de dato 16. July 1781 habe folgenden Ernd Ferien wein entrichtet {folgenden Personen:} Denen weiblen läüfferen und überreüteren jede, 25 mas; denen 5 sigristen jedem 12 mas; denen 4 bättelvögten jedem 12 mas; denen 3 thurnweiblen jedem 12 mas; der rahthaus muter An Wein 1.02.06 ____________________________ Summa An Wein 2.00.62 26 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria No. 53; Aus befelch ihro gnd. herren amtsschultheißen von Erlach vom 23. July 1781 an die canzley An Wein 0.01.00 No. 54; An ebendieselbe auf befehl ms hgh. venner von mülinen als statthalter am hochansehenlich schultheißenamt de dato 1. Aug. 1781 An Wein 0.01.00 No. 55; Laut hochem befehl von ihro gnd. herren amts schultheiß von Erlach, denen 6 der cantzley abwartenden laüfferen An Wein 0.00.36 No. 56; Aus ebenhochdesselben befelh vom 30. Aug. 1781 an die cantzley An Wein 0.01.00 Den 5ten September 1781 mnhgh. den ehrengesandten auf die conferenz nacher Murten An Wein 0.01.21 No. 57; Aus befelch mshgh. venner Otth als statthalter am hochansehenlichen schultheißen amt vom 21. Sept. 1781 aheb folgenden Hebst Faerien wein geliefert {folgenden Personen:} Denen weiblen läüfferen und überreüteren jede, 25 mas; denen 5 sigristen jedem 10 mas; denen 3 thurmweiblen jedem 10 mas; der rahthaus muter Larggi An Wein 1.01.82 No. 58; Laut Zedel vom 16. December 1781 unterschriben von ihro gnd. herren amts schultheiß von Erlach an die canzley An Wein 0.01.00 No. 59; Und laut einem anderen hochen befehl vom 17. Xber 1781 denem 6 der canzley abwartenden läüfferen An Wein 0.00.36 ____________________________ Summa An Wein 2.01.75 27 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Extra ordinaria Mnhgh. den schulräthen für das studenten argument und die solennitaets mahlzeit An Wein 0.01.00 Für die capituls mahlzeit das gewohnte An Wein 0.01.65 Meines hochgeachten herren welsch sekelmeisters drey oberkeitlichen bedienten, den gewohnten baaderfahrt wein jedem 20 mas An Wein 0.00.60 Eben denenselben wegen zufüllung des weins im Frühling und Herbst jedem jedesmahl 8 mas An Wein 0.00.48 Dem deütschen appelaz weibel die jährlich gewohnten An Wein 0.00.08 No. 60; Der frau schwellimeisterin Gryff ladwein von 264 läären faßen p. 10 faß 1 mas An Wein 0.00.26 No. 61; Dem herren küffer Stämpfli anstech- und brennwein laut conto An Wein 0.00.68 Laut pag. 6 ist an trusen verkauft worden An Wein 5.04.50 ____________________________ Summa An Wein 6.03.25 28 Außgeben an Wein [Faß, Saum, Maß] Für den abgang und das zufüllen {Die Seite enthält 17 Buchungssätze, ich nehme nur das Total auf. Es handelt sich um Wein, der beim Öffnen oder Füllen der Fässer entweder getrunken oder verschüttet wurde.} An Wein 6.00.95 ____________________________ Summa An Wein 6.00.95 29 Außgeben an Pfenningen [Kr., bz., xr.] {Die einzelnen Beträge sind in Kronen geschrieben, in einer ganz rechts stehenden Spalte wurde das Summa an Kronen in Pfund umgerechnet. Ich nehme die Seite in Kronen auf, jedoch mit einem zusätzlichen Summa in Pfund.} Meinen hochgeachten herren welsch sekelmeisters dreyen obrigkeitlichen bedienten habe für ihren badenfahrt wein jeglichem entrichtet 3 kr. An Kronen 9.00.00 Denen küffer knechten, wegen ihrer bemühungen mit ihr gnd. wein, nach altem gebrauch das gewohnte An Kronen 3.00.00 No. 62; An Kerzen sind während dieser rechnungszeit in denen kelleren verbraucht worden 90 lb., laut conto vom herren spezierer Herrmann An Kronen 16.17.02 Für 8 lb. unschlitt à 17 xr. An Kronen 1.09.00 Für 8 dozent Bäsen à 7½ bz. An Kronen 2.10.00 Für musterfläschli An Kronen 0.10.00 An fuhrlohn habe bezalt für die hier angelangten 275 faß à 1 kr. An Kronen 275.00.00 Für den resten von 185 mas {Furhlohn} An Kronen 0.20.00 Von dem zufüllfaß {Furhlohn} An Kronen 1.00.00 Item für die hier angelangten 64 pension faß 3 faß wegen des hh. landvogts von Lausanne installation, und die 4 faß zuhanden ihr gnd. spithal An Kronen 71.00.00 Für herrn schaffners zu Allenlüften pensionfaß An Kronen 0.15.00 Für herrn landschreibers von Schwarzenburg pensionfaß aus dem Vallaman keller An Kronen 1.00.00 No. 63; Denen weinläßer meisteren, wegen einkellerung der 275½ faßen das gewohnte à 6 xr. laut quittanz An Kronen 16.13.01 No. 64; An h. Güder dem glaser für 2000 schwarze bouteille, die nach hohem befehl invorraht angefült werden sollen, laut conto a 6 kr. das 100 An Kronen 120.00.00 Für das emlument der rechnung wird ordinari entrichtet An Kronen 14.11.00 Und für die expedition der rechnung in 2 dopplen An Kronen 3.15.00 ____________________________ Summa {in Lb. 1789,08,08) An Kronen 536.20.03 30 Summarum Summa summarum samtlichem ausgebens An Wein 117.03.12 An Pfg 1789.08.08 Freytags den 1ten Marty 1782 ward von mmhgh. w. sekelmeister und venneren gegenwertige herren Emmanuel Friedrich Wytenbach des dißmaligen w. weinschenks anfgesezte 5te rechnung ableßend angehört und befunden, nachdeme die ungeraden mas aufgehebt und der herrn weinschenk mit 3 säüm wein, anneben denn wegen ihme von ferndrigen sehr gesegneten Herbstraub aufgefallenen vielfaltigen bemühungen annoch mit 1 saum gratificiert worden, daß solchernach der herr weinschenk ihr gnd. restanzlich schuldig verblieben An Wein 1061.01.00 {Passation} hingegen ihr gnd. dem herren weinschenk {Passivrestanz} Darunter: Also daß diese des herren w. weinschenks abgelegte 5te rechnung von hochgn. mnhg. als eine ehrbare udn getreüe verhandlung unter gewohntem vorbehalt der mißrechnung bestermaßen abgenommen und pahsiert worden. Actum ut supra Sam Fischer W. sekelschreiber D. 14ten Mertz 1782 habe von dem wohlgeborenen mmhgh. weltsch seckelmeister von Dießbach, obige restanz mit zwey hundert siebenzig und ein pfundt mit höchstem dank empfangen, bescheine quittanzlich E. Fried. Wyttenbach weltsch weinschenk An Pfg 271.00.00 {Passationsvermerk des Vorjahrs:} Freytags den 30ten Marty 1781 ward vor mnhg, w, sekelmeister und venneren gegenwärtige herren Emmanuel Friderich Wyttenbach des dißmaligen w, weinschenks aufgesezte 4te rechung ablesend angehört {,,,} Der herr Wyttenbach ihr gnd, restanzlich schuldig verblieben An Wein 937,00,00 Hingegen ihr gn, dem herrn w, weinschenk An Pfg 469,00,00 ACV Bp 41/33 WELSCH WEINSCHENK WEW 1781/1782 2WEW782.doc Jahrrechnung 15.04.1781/31.03.1782 Seite 6; S. 5